Als Notarin bin ich schon von Gesetzes wegen zur Unparteilichkeit verpflichtet und begleite eine Vielzahl von Rechtsgeschäften von der Entwurfserstellung, über die Beurkundung bis zum Vollzug. Darüber hinaus erfolgt stets eine Beratung und Belehrung über die mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Risiken und Folgen.
Immobiliengeschäfte
wie Kaufverträge, Schenkungen- und Überlassungen,
Grundschuldbestellungen, Erbauseinandersetzungen
Familienrecht
wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, Adoptionen
Erbrecht
wie Testamente, Erbverträge, Erbausschlagungen, Erbscheinsanträge
Gesellschaftsrecht
wie Gründung einer GmbH, Handelsregisteranmeldungen,
Vereinsregisteranmeldungen
Die Kosten einer Beurkundung richten sich hierbei stets nach dem Wert der Urkunde, wobei das Gerichts- und Notarkostengesetz derart gestaltet ist, dass es jedem Bürger möglich sein soll eine notarielle Tätigkeit in Anspruch zu nehmen. Gebührenvereinbarungen sind hierbei untersagt, der Aufwand den die Notarin aufwendet ist hierbei nicht zu berücksichtigen. Mit der Beurkundung sind Beratung und Entwurfserstellung bereits abgegolten.